Zurzeit kann ein Pädophiler nach seiner Haftentlassung wieder einen Beruf oder eine Freizeitbeschäftigung mit Kindern ausüben. Als Lehrer, der Autorität vertreten sollte, als Trainer, als Erzieher, als Ferienlagerbegleiter… Der grossen Mehrheit kann man vertrauen. Trotzdem wissen wir, dass derjenige, der von Kindern angezogen ist, dorthin gehen wird, wo er seinen Sexualtrieb stillen könnte.
Ein Pädophiler, der für Kindesmisshandlung verurteilt wurde, sollte nicht wieder die Möglichkeit haben, in ein Umfeld zurückzukehren, wo er sich wieder an Minderjährigen vergehen könnte. Mit der Lancierung der neuen Initiative soll genau diesem Misstand auf gesetzlicher Ebene Abhilfe geschaffen werden.
DIE INITIATIVE ENTHÄLT EINEN KLAREN UND UNBESTREITBAREN TEXT :
Art. 123c (neu) Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.
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