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Über uns

Die SEHIN-Sonne

SEHIN Logo Sonne

Der Kern der Sonne symbolisiert das Kind, welches ein Recht auf ein behütetes, glückliches und geborgenes Aufwachsen hat. Die Sonnenstrahlen um das Kind herum stellen die Erwachsenen dar, die dafür sorgen, dass das Kind mit einem strahlenden Lachen im Gesicht heranwachsen kann.

Und für Frauen und Männer, die sexuelle Gewalt erlebt haben, soll das Symbol der Sonne dafür stehen, die eigene kindliche Unversehrtheit wieder herzustellen. Schreckliche Erfahrungen zu integrieren, dunkle Schatten hinter sich zu lassen und die Lebensfreude wieder neu zu entdecken. Sich selber als Ganzes zu erfahren, heil und rund zu werden, sich zur vollen Grösse zu entfalten und zu Strahlen wie die Sonne.


Der Vorstand von SEHIN:

Elsbeth Gmür, Viola Schürmann, Isabelle Röösli und Irma Omlin Bolzern

Statuten :

Art. 1         Name und Sitz des Vereins

Unter dem Namen „SEHIN“ besteht ein ideeller Verein im Sinn von ZGB Art. 60 ff.

Der Sitz ist in Luzern. www.sehin.ch und Post/Vereinsadresse: Verein SEHIN, 6000 Luzern

Art. 2         Zweck

Der Verein setzt sich aus Mitgliedern und Spender zusammen. Die Mitglieder haben ein Stimmrecht, Spender haben kein Stimmrecht. Spender unterstützen den Verein finanziell. Der Verein setzt sich gemeinsam gegen sexuelle Gewalt ein und bietet den Betroffenen und dessen Angehörigen Unterstützung an, z.B. in Form von Selbsthilfegruppen. Der Vorstand ist vom Mitgliederbeitrag befreit.

Art. 3         Vereinsjahr

Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Art. 4         Mitgliedschaft

Jede und jeder kann Mitglied werden. Mitglieder sind Betroffene sexueller Gewalt, Angehörige betroffener Kinder sowie Personen, die sich gegen sexuelle Gewalt einsetzen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahren (Jg). Bei unter 16 jährigen erhält eine erziehungsberechtigte Person eine Stimme. Über die Aufnahme oder Ausschliessung von Mitgliedern kann der Vorstand alleine entscheiden.

Art. 5         Rechte und Pflichten der Mitglieder/Spender

Alle Mitglieder sind zu absoluter Diskretion verpflichtet.

Den Mitgliedern stehen alle Mitgliedschaftsrechte im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu. Sie wohnen der jährlichen Vereinsversammlung bei und entrichten den aktuellen Jahresbeitrag

Art. 6         Vereinsversammlung

Die Mitglieder treffen sich jährlich zur Vereinsversammlung. An dieser wird über die revidierte Jahresrechnung orientiert und der Jahresbeitrag für das nächste Vereinsjahr festgelegt. Anträge an die Vereinsversammlung sind spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich einzureichen an: Verein SEHIN, 6000 Luzern.

Wahlen von Vorstandund Rechnungsrevisoren werden jährlich durchgeführt.

Art. 7         Finanzen

Die finanziellen Mittel entstehen aus Mitgliederbeiträgen und Spenden.

Über alle Einnahmen und Ausgaben wird Buch geführt und von zwei Rechnungsrevisoren geprüft.

Art. 8         Spesen

Anfallende Spesen für Vereinstätigkeiten werden vom Verein getragen.

Art. 9         Statutenrevision

Es obliegt dem Vorstand, jederzeit Anpassungen der Statuten vorzunehmen und diese auch unverzüglich in Kraft zu setzen. Die Mitglieder haben ein Recht auf Einsicht sowie Information anlässlich der jährlichen Vereinsversammlung.

Art. 10       Verwendungszweck des Vereinsvermögens

Für die anfallenden Auslagen im Sinne der oben erwähnten Vereinstätigkeit. Bei Auflösung des Vereins ist das verbleibende Vereinsvermögen einer Institution mit dem gleichen oder ähnlichen Ziel zuzuführen.

Gründung des Vereins SEHIN, Postfach 4257, 6002 Luzern, den 15. Oktober 2002
1. Statutenrevision des Vereins SEHIN, 6000 Luzern, den 16. April 2011
2. Statutenrevision des Vereins SEHIN, 6000 Luzern, den 19. Oktober 2019

Irma Omlin Bolzern                                                                                   Isabelle Röösli
Präsidium                                                                                                     Vize-Präsidium

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